Die Durchführung der Pflegekurse kann sowohl in einer geschlossenen Form als auch als individuelle Schulung im häuslichen Bereich des Pflegebedürften erfolgen. Darüber hinaus sind die Pflegekassen angehalten, dass auch Pflegekurse in digitaler Form angeboten werden.

Die Pflegekurse sollen einerseits theoretisches Wissen vermitteln, andererseits aber auch praktische Anleitungen im häuslichen Umfeld zum Inhalt haben, soweit dies von den Kursteilnehmern und den Pflegebedürftigen gewünscht wird und der Pflegebedürftige einwilligt; die Einwilligung muss die Vorgaben des § 114a Abs. 3a SGB XI erfüllen und daher in Textform vorliegen. Sollte ein Pflegekurs im häuslichen Bereich erfolgen, kann im Rahmen dessen beispielsweise auch der Gebrauch von Hilfsmitteln vermittelt werden.