§ 45 SGB XI Pflegekurse für Angehörige
und ehrenamtliche Pflegepersonen
Die konkreten Ziele der Pflegekurse sind in § 45 Abs. 1 SGB XI beschrieben, wonach durch die Pflegekurse
· das soziale Engagement im Bereich der Pflege gefördert und gestärkt,
· die Pflege und Betreuung erleichtert und verbessert und
· die pflegebedingten körperlichen und seelischen Belastungen vermindert werden sollen.
Insbesondere sollen im Rahmen eines Pflegekurses Fertigkeiten vermittelt werden, welche für eine eigenständige Durchführung der Pflege erforderlich sind. Auch der Abbau von eventuellen Versagensängsten, die Beratung über Rehabilitationsmaßnahmen und über Pflege-Hilfsmittel können Gegenstand von Pflegekursen sein.
Während in der Vergangenheit die Pflegekurse nahezu ausschließlich auf die Hilfestellungen bei der körperlichen Pflege ausgerichtet waren, haben die Pflegekurse zu einem großen Teil nun auch den Umgang mit Pflegebedürftigen, die an einer demenziellen oder psychischen Erkrankung leiden oder bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, zum Gegenstand.


