Beratung nach § 37.3 SGB XI
In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation ganz allgemein eingeschätzt:
Der Pflegeberater soll beurteilen, ob die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Hält der Berater die Situation für nicht gesichert, muss er dies begründen. Er kann außerdem Maßnahmen empfehlen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:
· Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
· Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
· Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
· Bewegungs- und Positionierungsstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
· Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach Paragraf 45 SGB XI
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt.


